435.111
BERVOFOP
CH-BE
Art. 74 Verordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV) - Jährlicher Bericht
Grundbildung - Nicht subventionierte private Berufsfachschulen
Art. 74 Verordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV) · Jährlicher Bericht
1. Die Bewilligungsnehmerinnen und -nehmer erstatten dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt einen jährlichen Bericht. Dieser beinhaltet
a) eine Evaluation zum Qualifikationsverfahren am Ende der Grundbildung,
b) eine Befragung der Lernenden zum schulischen Teil ihrer Ausbildung,
c) einen Bericht über die Sicherung der Ausbildungsqualität in den Betrieben der beruflichen Praxis und
d) Angaben zu den Veränderungen im Qualifikationsprofil der Bildungsverantwortlichen.