435.111
BERVOFOP
CH-BE
Art. 47a Verordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV) - Komplexe Strukturen
Grundbildung - Berufsfachschulen - Allgemeine Bestimmungen
Art. 47a Verordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV) · Komplexe Strukturen
Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt kann bei komplexen Schulstrukturen (z.B. zweisprachigen Schulen) den Schulleitungspool um höchstens Faktor 1,1 erhöhen.