Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
435.111 BERVOFOP CH-BE

Art. 47a Verordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV) - Komplexe Strukturen

Grundbildung - Berufsfachschulen - Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (166 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 47a Verordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV) · Komplexe Strukturen

Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt kann bei komplexen Schulstrukturen (z.B. zweisprachigen Schulen) den Schulleitungspool um höchstens Faktor 1,1 erhöhen.

← Art. 47 Verordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV) Geltungsbereich Art. 47b Verordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →