435.111
BERVOFOP
CH-BE
Art. 41 Verordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV) - 2 Aufgaben
Grundbildung - Berufsfachschulen - Allgemeine Bestimmungen
Art. 41 Verordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV) · 2 Aufgaben
1. Der Schulrat
a *** berät die Schulleitung in der strategischen Ausrichtung der Schule,
b *** nimmt mit einer Vertretung Einsitz in das Wahlgremium für die Besetzung der gesamtverantwortlichen Schulleitung einer kantonalen Berufsfachschule,
c-d *** ...
e fördert und unterstützt den Kontakt zwischen der Berufsfachschule und ihrem Umfeld und
f unterstützt die Schulleitung bei der Rekrutierung von Praktikumsbetrieben, soweit die Schulleitung dafür verantwortlich ist.
2. Das Schulreglement kann dem Schulrat weitere Aufgaben übertragen.