435.111
BERVOFOP
CH-BE
Art. 38a Verordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV) - Vom Kanton subventionierte private Berufsfachschulen
Grundbildung - Berufsfachschulen - Allgemeine Bestimmungen
Art. 38a Verordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV) · Vom Kanton subventionierte private Berufsfachschulen
1. Vom Kanton subventionierte private Berufsfachschulen können im Schulreglement von den Bestimmungen dieser Verordnung und ihrer Ausführungserlasse abweichen hinsichtlich
a Organisationsstruktur,
b Einsetzung beratender Organe oder eines Schulrates und
c Zuweisung von Aufgaben und Kompetenzen an die Organe, soweit nicht Verfügungskompetenzen betroffen sind.