435.111
BERVOFOP
CH-BE
Art. 38 Verordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV) - Schulreglement
Grundbildung - Berufsfachschulen - Allgemeine Bestimmungen
Art. 38 Verordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV) · Schulreglement
1. Die Schulleitung erlässt ein Schulreglement. Dieses regelt insbesondere
a) die Organisationsstruktur,
b) die Einsetzung beratender Organe,
c) die Aufgaben, Kompetenzen und die Zusammensetzung des Schulrats,
d) die Aufgaben, Kompetenzen und die Zusammensetzung der Schulleitung und der Abteilungsleitungen im Rahmen der kantonalen Bestimmungen,
e) die Aufgaben und Kompetenzen der Lehrkräfte und des administrativen und technischen Personals,
f) die Organisation der Lehrkräfte,
g) die Mitsprache der Lehrkräfte und der Lernenden sowie
h) ...
i) den Erlass weiterer Reglemente.
2. Es wird von der Bildungs- und Kulturdirektion genehmigt.