435.111
BERVOFOP
CH-BE
Art. 32 Verordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV) - 2 Koordination
Grundbildung - Bildung in beruflicher Praxis
Art. 32 Verordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV) · 2 Koordination
1. Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt unterstützt Massnahmen zur zeitlichen Koordination der überbetrieblichen Kurse mit dem Berufsfachschulunterricht, mit dem Ziel, dass dieser nicht beeinträchtigt wird.
2. ...