Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
435.111 BERVOFOP CH-BE

Art. 32 Verordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV) - 2 Koordination

Grundbildung - Bildung in beruflicher Praxis
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (166 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 32 Verordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV) · 2 Koordination

1. Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt unterstützt Massnahmen zur zeitlichen Koordination der überbetrieblichen Kurse mit dem Berufsfachschulunterricht, mit dem Ziel, dass dieser nicht beeinträchtigt wird.

2. ...

← Art. 31 Verordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV) Geltungsbereich Art. 33 Verordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →