Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
435.111 BERVOFOP CH-BE

Art. 152 Verordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV) - Aufhebung von Erlassen

Übergangsbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (166 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 152 Verordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV) · Aufhebung von Erlassen

1

1. Verordnung vom 19. August 1992 über die Förderung der Erwachsenenbildung (EFV) (BSG 434.111),

2. Verordnung vom 25. Oktober 2000 über die Berufsbildung und die Berufsberatung (BerV) (BSG 435.111).

← Art. 151 Verordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV) Geltungsbereich Art. 153 Verordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →