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435.111 BERVOFOP CH-BE

Art. 116a Verordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV) - Jährliche Festlegung des Angebots und der Beiträge

Steuerung des Leistungsangebots - Leistungsvereinbarungen und Leistungsverträge
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Art. 116a Verordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV) · Jährliche Festlegung des Angebots und der Beiträge

Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt legt jährlich das Angebot und die entsprechenden Beiträge des Kantons an private Anbieter gemäss Bedarf fest.

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