435.111
BERVOFOP
CH-BE
Art. 116a Verordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV) - Jährliche Festlegung des Angebots und der Beiträge
Steuerung des Leistungsangebots - Leistungsvereinbarungen und Leistungsverträge
Art. 116a Verordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV) · Jährliche Festlegung des Angebots und der Beiträge
Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt legt jährlich das Angebot und die entsprechenden Beiträge des Kantons an private Anbieter gemäss Bedarf fest.