Art. 115 Verordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV) - Inhalt
Art. 115 Verordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV) · Inhalt
1. Die Leistungsvereinbarungen und Leistungsverträge enthalten folgende Angaben
a) Vertragspartnerinnen und -partner,
b) rechtliche Grundlagen,
c) Geltungsdauer und Auflösungsmodalitäten,
d) Art und Umfang des Leistungsangebots,
e) Leistungsziele,
f) Ziele zur Genderfrage,
g) Finanzierung,
h) Ressourcen und Eigenleistungen,
i) Vorgaben zu den Kostendeckungsgraden bei kantonalen Anbietern,
k) minimale Standards zur Qualität und Evaluation,
l **\* Inhalt und Umfang des Reportings und des Controllings,
m **\* Art und Umfang der Datenerhebung,
n **\* Art und Umfang von Dienstleistungen, die zentral über die Bildungs- und Kulturdirektion bzw. das Mittelschul- und Berufsbildungsamt zu beziehen sind,
o **\* Kommunikation und
p **\* Regelungen im Umgang mit Konflikten und Leistungsstörungen.