Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
435.111 BERVOFOP CH-BE

Art. 1 Verordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV) - Geltungsbereich

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (166 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 Verordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV) · Geltungsbereich

1. Diese Verordnung gilt für alle Leistungsangebote der Grundbildung, der höheren Berufsbildung, der Weiterbildung sowie der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung gemäss BerG[2].

Geltungsbereich Art. T1-1 Verordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →