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Art. 1 Direktionsverordnung über den Lehrplan Berufsmaturität Gestaltung und Kunst

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Art. 1 Direktionsverordnung über den Lehrplan Berufsmaturität Gestaltung und Kunst

1. Der im Anhang 1 veröffentlichte Lehrplan Berufsmaturität Gestaltung und Kunst vom 30. Juni 2014, einschliesslich der Änderungen vom 8. Januar 2018, regelt die verbindlichen Inhalte der Ausbildung und gilt für sowohl für kantonale als auch private Bildungsanbieter im Kanton Bern, die eine eidgenössisch anerkannte Berufsmaturitätsausbildung Ausrichtung Gestaltung und Kunst anbieten.

Anhang 1 Art. A1-1 Direktionsverordnung über den Lehrplan Berufsmaturität Gestaltung und Kunst →

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