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Art. 1 Direktionsverordnung über den Lehrplan Berufsmaturität Wirtschaft und Dienstleistung, Typ Dienstleistungen

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Art. 1 Direktionsverordnung über den Lehrplan Berufsmaturität Wirtschaft und Dienstleistung, Typ Dienstleistungen

1. Der im Anhang 1 veröffentlichte Lehrplan Berufsmaturität Wirtschaft und Dienstleistung, Typ Dienstleistungen vom 30. Juni 2014, einschliesslich der Änderungen vom 8. Januar 2018, regelt die verbindlichen Inhalte der Ausbildung und gilt für sowohl für kantonale als auch private Bildungsanbieter im Kanton Bern, die eine eidgenössisch anerkannte Berufsmaturitätsausbildung Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistung, Typ Dienstleistungen anbieten.

Anhang 1 Art. A1-1 Direktionsverordnung über den Lehrplan Berufsmaturität Wirtschaft und Dienstleistung, Typ Dienstleistungen →

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