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435.111.6 CH-BE

Art. 2 Direktionsverordnung über den Lehrplan Berufsmaturität Wirtschaft und Dienstleistung, Typ Wirtschaft - Inkrafttreten

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Art. 2 Direktionsverordnung über den Lehrplan Berufsmaturität Wirtschaft und Dienstleistung, Typ Wirtschaft · Inkrafttreten

Diese Direktionsverordnung tritt rückwirkend am 1. Januar 2018 in Kraft.

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