Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
435.111.4 CH-BE

Anhang 1

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Bern
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Gesetzestext (3 Artikel)

1. Der im Anhang 1 veröffentlichte Lehrplan Berufsmaturität Technik, Architektur, Life Sciences vom 30. Juni 2014, einschliesslich der Änderungen vom 8. Januar 2018, regelt die verbindlichen Inhalte der Ausbildung und gilt für sowohl für kantonale als auch private Bildungsanbieter im Kanton Bern, die eine eidgenössisch anerkannte Berufsmaturitätsausbildung Ausrichtung Technik, Architektur, Life Sciences anbieten.

Anhang 1

1. Dieser Erlass wird in Anwendung von Artikel 5 des Publikationsgesetzes vom 18. Januar 1993 (PuG)[[3]] in der Bernischen Amtlichen Gesetzessammlung nur in der Form eines Verweises veröffentlicht.

Er ist auf Internet verfügbar unter

www.erz.be.ch → Berufsbildung → Berufsmaturität → Dokumente zum Download

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