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Art. 1 Direktionsverordnung über den Lehrplan Vorlehre 22 - Geltungsbereich

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Art. 1 Direktionsverordnung über den Lehrplan Vorlehre 22 · Geltungsbereich

1. Der im Anhang 1 veröffentlichte Lehrplan Vorlehre 22 regelt die verbindlichen Rahmenbedingungen der Vorlehre und gilt für kantonale Bildungsanbieter.

Geltungsbereich Art. A1-1 Direktionsverordnung über den Lehrplan Vorlehre 22 →

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