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CH-BE
Art. 1 Direktionsverordnung über den Lehrplan Vorlehre 22 - Geltungsbereich
Art. 1 Direktionsverordnung über den Lehrplan Vorlehre 22 · Geltungsbereich
1. Der im Anhang 1 veröffentlichte Lehrplan Vorlehre 22 regelt die verbindlichen Rahmenbedingungen der Vorlehre und gilt für kantonale Bildungsanbieter.