435.111.20
CH-BE
Geltungsbereich
4 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Bern
Gesetzestext (4 Artikel)
1. Der im Anhang 1 veröffentlichte Lehrplan Vorlehre 22 regelt die verbindlichen Rahmenbedingungen der Vorlehre und gilt für kantonale Bildungsanbieter.
Anhang 1 zu Artikel 1 Absatz 1
1. Dieser Erlass wird in Anwendung von Artikel 5 des Publikationsgesetzes vom 18. Januar 1993 (PuG)[[4]] in der Bernischen Amtlichen Gesetzessammlung nur in der Form eines Verweises veröffentlicht.
Er ist auf Internet verfügbar unter: www.bkd.be.ch → Berufsbildung → Brückenangebote → Vorlehre Standard
1. Die Direktionsverordnung vom 15. Juni 2018 über den Rahmenlehrplan Vorlehre[[3]] wird aufgehoben.
1. Der Lehrplan Vorlehre 22 tritt am 1. August 2022 in Kraft.