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Geltungsbereich

4 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Bern
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Gesetzestext (4 Artikel)

1. Der im Anhang 1 veröffentlichte Lehrplan Vorlehre 22 regelt die verbindlichen Rahmenbedingungen der Vorlehre und gilt für kantonale Bildungsanbieter.

Anhang 1 zu Artikel 1 Absatz 1

1. Dieser Erlass wird in Anwendung von Artikel 5 des Publikationsgesetzes vom 18. Januar 1993 (PuG)[[4]] in der Bernischen Amtlichen Gesetzessammlung nur in der Form eines Verweises veröffentlicht.

Er ist auf Internet verfügbar unter: www.bkd.be.ch → Berufsbildung → Brückenangebote → Vorlehre Standard

1. Die Direktionsverordnung vom 15. Juni 2018 über den Rahmenlehrplan Vorlehre[[3]] wird aufgehoben.

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