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Art. 1 Direktionsverordnung über den Lehrplan Berufsmaturität Gesundheit und Soziales, Variante Soziale Arbeit

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Art. 1 Direktionsverordnung über den Lehrplan Berufsmaturität Gesundheit und Soziales, Variante Soziale Arbeit

1. Der im Anhang 1 veröffentlichte Lehrplan Berufsmaturität Gesundheit und Soziales, Variante Soziale Arbeit vom 30. Juni 2014, einschliesslich der Änderungen vom 8. Januar 2018, regelt die verbindlichen Inhalte der Ausbildung und gilt für sowohl für kantonale als auch private Bildungsanbieter im Kanton Bern, die eine eidgenössisch anerkannte Berufsmaturitätsausbildung Ausrichtung Gesundheit und Soziales, Variante Soziale Arbeit anbieten.

Anhang 1 Art. A1-1 Direktionsverordnung über den Lehrplan Berufsmaturität Gesundheit und Soziales, Variante Soziale Arbeit →

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