Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
435.111.1 BERDVODFOPREGFP CH-BE

Art. 96 Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) - Aufhebung von Erlassen

Übergangs- und Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (144 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 96 Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) · Aufhebung von Erlassen

1. Folgende Erlasse werden aufgehoben

1. Direktionsverordnung vom 18. Oktober 2002 über die Förderung der Erwachsenenbildung (EFDV) (BSG 434.112)

2. Direktionsverordnung vom 15. Januar 2001 über die Berufsbildung und die Berufsberatung (BerDV) (BSG 435.111.1)

← Art. 95c Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) Zuständigkeit für den französischsprachigen Kantonsteil Art. 97 Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →