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435.111.1 BERDVODFOPREGFP CH-BE

Art. 88 Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) - Akontozahlungen

Übrige Finanzierungsbestimmungen - Budget und Jahresrechnung von subventionierten Angeboten
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Art. 88 Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) · Akontozahlungen

1. Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt leistet Anbietern von subventionierten Angeboten Akontozahlungen.

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