435.111.1
BERDVODFOPREGFP
CH-BE
Art. 88 Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) - Akontozahlungen
Übrige Finanzierungsbestimmungen - Budget und Jahresrechnung von subventionierten Angeboten
Art. 88 Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) · Akontozahlungen
1. Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt leistet Anbietern von subventionierten Angeboten Akontozahlungen.