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435.111.1 BERDVODFOPREGFP CH-BE

Art. 86 Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) - Mietverträge

Übrige Finanzierungsbestimmungen - Budget und Jahresrechnung von subventionierten Angeboten
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Art. 86 Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) · Mietverträge

1. Die Mietkosten werden als Betriebskosten anerkannt. Für die Anerkennung der Kosten sind folgende Unterlagen einzureichen

a) Mietvertragsentwurf,

b) Bedarfsnachweis und Belegung,

c) Baujahr des Gebäudes,

d) Situationsplan,

e) Grundrisse sowie

f) m2-Zahlen und Angabe der lichten Höhe je Raum.

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