435.111.1
BERDVODFOPREGFP
CH-BE
Art. 86 Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) - Mietverträge
Übrige Finanzierungsbestimmungen - Budget und Jahresrechnung von subventionierten Angeboten
Art. 86 Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) · Mietverträge
1. Die Mietkosten werden als Betriebskosten anerkannt. Für die Anerkennung der Kosten sind folgende Unterlagen einzureichen
a) Mietvertragsentwurf,
b) Bedarfsnachweis und Belegung,
c) Baujahr des Gebäudes,
d) Situationsplan,
e) Grundrisse sowie
f) m2-Zahlen und Angabe der lichten Höhe je Raum.