Art. 83 Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) - Erweitertes Angebot
Art. 83 Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) · Erweitertes Angebot
1. Zum erweiterten Angebot der Berufs-, Studien-, und Laufbahnberatung gemäss Artikel 112 BerV gehören insbesondere
a. die persönliche Beratung von Erwachsenen mit folgenden Ausnahmen
1. Kurzgespräche in den Infotheken,
2. die Beratung vor und während einer Erstausbildung auf Sekundarstufe II,
3. *** die Beratung während einer tertiären Vollzeiterstausbildung bis zum vollendeten 26. Altersjahr,
4. die Beratung von Personen in wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen,
b. erweiterte Leistungen für Jugendliche und Erwachsene wie Lernberatung, Coaching, Potenzialanalysen, Assessments, wobei die Leistungen des Case Management Berufsbildung ausgenommen sind,
c. die Beratung von Kundengruppen, die durch die regionalen Arbeitsvermittlungen (RAV) oder durch andere Institutionen zugewiesen werden, mit denen entsprechende vertragliche Abmachungen vorliegen,
d. weitere Dienstleistungen im Auftrag Dritter.