Art. 77 Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) - Themenspezifische Angebote gemäss Artikel 104 Absatz 1 Buchstabe d BerV
Art. 77 Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) · Themenspezifische Angebote gemäss Artikel 104 Absatz 1 Buchstabe d BerV
1. Veranstaltungen, die sich auf die nachfolgenden Sachgebiete und Inhalte beziehen, sind beitragsberechtigt
a) Alters-, Generationen-, Jugend- und Familienfragen,
b) Grundwissen in Alltagsgestaltung (Haushaltführung, Konsum, Gesundheit),
c) Vereinbarkeit der Lebens- und Arbeitswelten (work-life-balance),
d) gesellschaftlicher Wandel und seine Auswirkungen (Technologie, Wirtschaft, Migration, Werte und Normen),
e) * Angebote, die zum interkulturellen Austausch und zur kulturellen Identität beitragen, um die Integration in die Gesellschaft und in die Arbeitswelt zu unterstützen,
f) Kommunikation und Konfliktbewältigung,
g) Bildung zu Fragen nachhaltiger Entwicklung,
h) politische Bildung und Partizipation,
i) Weiterbildung für freiwillige bzw. ehrenamtliche Tätigkeiten und
k) * Inhalte gemäss geltendem Volksschullehrplan in den Bereichen Mathematik, Informatik und Sprachen inkl. Mundartkurse für Französischsprachige.
2. Es werden höchstens 40 Prozent an die Kosten oder folgende Pauschalbeiträge je Kursstunde zu 60 Minuten geleistet
a) * 60 Franken bei einer Kursleiterin oder einem Kursleiter und mindestens acht Teilnehmerinnen und Teilnehmern,
b) * 105 Franken bei zwei Kursleiterinnen und Kursleitern und mindestens 16 Teilnehmerinnen und Teilnehmern,
c) * 150 Franken bei drei Kursleiterinnen und Kursleitern und mindestens 24 Teilnehmerinnen und Teilnehmern.
3. Die Abteilung Schulische Berufsbildung und Weiterbildung des Mittelschul- und Berufsbildungsamts kann begleitende Kinderbetreuung bewilligen. Der Beitrag je Kursstunde kann um 40 Franken pro Person, welche die Kinder betreut, erhöht werden. Die Kursgebühr muss auch einen Beitrag an die Kinderbetreuung beinhalten.