435.111.1
BERDVODFOPREGFP
CH-BE
Art. 70 Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) - Qualifikationsverfahren in der Allgemeinbildung 1. Allgemeines
Grundbildung - Qualifikationsverfahren und Ausweise - Qualifikationsverfahren
Art. 70 Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) · Qualifikationsverfahren in der Allgemeinbildung 1. Allgemeines
1. Das Qualifikationsverfahren in der Allgemeinbildung richtet sich nach der Verordnung des SBFI vom 27. April 2006 über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung8 und nach den folgenden Bestimmungen.
2. Die unterrichtenden Lehrkräfte sind verantwortlich für die Vorbereitung, die Bewertung und die Durchführung des Qualifikationsverfahrens in der Allgemeinbildung. So weit nötig ziehen sie Expertinnen und Experten bei.