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435.111.1 BERDVODFOPREGFP CH-BE

Art. 7 Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) - Massnahmen

Grundbildung - Bildung in beruflicher Praxis
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Art. 7 Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) · Massnahmen

1. Massnahmen zur Lehrstellenförderung im Bereich Gesundheitsberufe sind mit der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion abzusprechen.

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