435.111.1
BERDVODFOPREGFP
CH-BE
Art. 6e Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) - Abschlussbeurteilung
Grundbildung - Brückenangebote - Brückenangebote zur Vorbereitung auf bestimmte Grundbildungen
Art. 6e Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) · Abschlussbeurteilung
1. In der Abschlussbeurteilung eines Brückenangebots zur Vorbereitung auf bestimmte Grundbildungen werden die Grundkompetenzen beurteilt.