435.111.1
BERDVODFOPREGFP
CH-BE
Art. 65 Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) - Prüfungsleitung
Grundbildung - Qualifikationsverfahren und Ausweise - Qualifikationsverfahren
Art. 65 Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) · Prüfungsleitung
1. Die Prüfungsleitung der Abteilung Betriebliche Bildung des Mittelschul- und Berufsbildungsamts
a) führt das Sekretariat der Kantonalen Prüfungskommission,
b*) organisiert und koordiniert die Qualifikationsverfahren in Zusammenarbeit mit der Chefexpertin oder dem Chefexperten der Prüfungsgruppen und den betroffenen Berufsfachschulen,
c) stellt den Ausbildungsbetrieben sowie den Kandidatinnen und Kandidaten ohne Lehrvertrag das Prüfungsaufgebot zu oder überwacht die Aufgebote der Chefexpertin oder des Chefexperten und erstellt das Kandidatenverzeichnis und
d*) führt das Sekretariat des kantonalen Validierungsorgans.