435.111.1
BERDVODFOPREGFP
CH-BE
Art. 62 Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) - Nichtbestehen der Prüfung BM-Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Wirtschaft
Grundbildung - Berufsmaturität (BM) - Berufsmaturitätsprüfung (BMP)
Art. 62 Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) · Nichtbestehen der Prüfung BM-Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Wirtschaft
Wird die Prüfung BM-Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Wirtschaft, nicht bestanden, können die BM-Fachnoten als Fachnoten für das Qualifikationsverfahren übernommen werden.