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435.111.1 BERDVODFOPREGFP CH-BE

Art. 62 Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) - Nichtbestehen der Prüfung BM-Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Wirtschaft

Grundbildung - Berufsmaturität (BM) - Berufsmaturitätsprüfung (BMP)
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Art. 62 Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) · Nichtbestehen der Prüfung BM-Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Wirtschaft

Wird die Prüfung BM-Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Wirtschaft, nicht bestanden, können die BM-Fachnoten als Fachnoten für das Qualifikationsverfahren übernommen werden.

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