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435.111.1 BERDVODFOPREGFP CH-BE

Art. 61 Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) - Fernbleiben von der Prüfung und Unregelmässigkeiten während der Prüfung

Grundbildung - Berufsmaturität (BM) - Berufsmaturitätsprüfung (BMP)
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Art. 61 Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) · Fernbleiben von der Prüfung und Unregelmässigkeiten während der Prüfung

1. Die Bestimmungen von Artikel 83 BerV gelten sinngemäss.

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