435.111.1
BERDVODFOPREGFP
CH-BE
Art. 57 Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) - Internationale Sprachdiplome
Grundbildung - Berufsmaturität (BM) - Berufsmaturitätsprüfung (BMP)
Art. 57 Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) · Internationale Sprachdiplome
1. Ersetzt der Erwerb eines internationalen Sprachdiploms die entsprechende Berufsmaturitätsprüfung, so wird das Ergebnis gemäss den interkantonalen Vorgaben in Noten umgerechnet und berücksichtigt.