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435.111.1 BERDVODFOPREGFP CH-BE

Art. 57 Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) - Internationale Sprachdiplome

Grundbildung - Berufsmaturität (BM) - Berufsmaturitätsprüfung (BMP)
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Art. 57 Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) · Internationale Sprachdiplome

1. Ersetzt der Erwerb eines internationalen Sprachdiploms die entsprechende Berufsmaturitätsprüfung, so wird das Ergebnis gemäss den interkantonalen Vorgaben in Noten umgerechnet und berücksichtigt.

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