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435.111.1 BERDVODFOPREGFP CH-BE

Art. 53a Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) - Anrechnung bereits erbrachter Lernleistungen

Grundbildung - Berufsmaturität (BM) - Berufsmaturitätsprüfung (BMP)
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Art. 53a Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) · Anrechnung bereits erbrachter Lernleistungen

1. Die KBMK ist die zuständige Behörde für die Dispensationen nach Artikel 15 Absatz 2 BMV.

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