435.111.1
BERDVODFOPREGFP
CH-BE
Art. 53a Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) - Anrechnung bereits erbrachter Lernleistungen
Grundbildung - Berufsmaturität (BM) - Berufsmaturitätsprüfung (BMP)
Art. 53a Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) · Anrechnung bereits erbrachter Lernleistungen
1. Die KBMK ist die zuständige Behörde für die Dispensationen nach Artikel 15 Absatz 2 BMV.