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435.111.1 BERDVODFOPREGFP CH-BE

Art. 4e Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) - Abschlussbeurteilung

Grundbildung - Brückenangebote - Vorlehren
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Art. 4e Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) · Abschlussbeurteilung

1. In der Abschlussbeurteilung der Vorlehre werden die Kompetenzen in den allgemeinbildenden und berufsfeldspezifischen Bereichen sowie die überfachlichen Kompetenzen beurteilt.

2. ...

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