435.111.1
BERDVODFOPREGFP
CH-BE
Art. 4c Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) - Zweites BVS
Grundbildung - Brückenangebote - Berufsvorbereitendes Schuljahr
Art. 4c Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) · Zweites BVS
Lernende, die das BPI absolvieren, können im Anschluss daran ein zweites BVS besuchen.
Die Schulleitung entscheidet mit Verfügung aufgrund der Abschlussbeurteilung des ersten Jahrs.