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435.111.1 BERDVODFOPREGFP CH-BE

Art. 4c Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) - Zweites BVS

Grundbildung - Brückenangebote - Berufsvorbereitendes Schuljahr
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Art. 4c Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) · Zweites BVS

Lernende, die das BPI absolvieren, können im Anschluss daran ein zweites BVS besuchen.

Die Schulleitung entscheidet mit Verfügung aufgrund der Abschlussbeurteilung des ersten Jahrs.

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