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435.111.1 BERDVODFOPREGFP CH-BE

Art. 4b Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) - Wiederholung

Grundbildung - Brückenangebote - Berufsvorbereitendes Schuljahr
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Art. 4b Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) · Wiederholung

1. Das BVS kann nicht wiederholt werden.

2. Die Schulleitung bewilligt Ausnahmen aufgrund der Zustimmung des Geschäftsbereichs Case Management Berufsbildung der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung.

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