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435.111.1 BERDVODFOPREGFP CH-BE

Art. 4a Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) - Abschlussbeurteilung

Grundbildung - Brückenangebote - Berufsvorbereitendes Schuljahr
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Art. 4a Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) · Abschlussbeurteilung

1. In der Abschlussbeurteilung des BPI und des BPA werden die Sachkompetenz in den einzelnen Fächern und die überfachlichen Kompetenzen beurteilt.

2. In der Abschlussbeurteilung des BVS Plus werden die Kompetenzen in den Fächern erste Landessprache, Mathematik sowie die überfachlichen Kompetenzen beurteilt.

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