435.111.1
BERDVODFOPREGFP
CH-BE
Art. 49a Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) - Aufnahmeverfahren bei zu grosser Nachfrage
Grundbildung - Berufsmaturität (BM) - Aufnahme in die Berufsmaturitätsschule für gelernte Berufsleute (BM 2)
Art. 49a Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) · Aufnahmeverfahren bei zu grosser Nachfrage
1. Wenn die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen in den Bildungsgängen, die zu einer mehrsprachigen Berufsmaturität führen, grösser ist als das Angebot, erfolgt die Aufnahme nach dem zeitlichen Eingang der Anmeldungen.
2. Kandidatinnen und Kandidaten, die keine Aufnahme in ein mehrsprachiges Angebot finden, werden in ein reguläres Angebot der entsprechenden Ausrichtung eingeteilt.