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435.111.1 BERDVODFOPREGFP CH-BE

Art. 47a Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) - Prüfungsdauer

Grundbildung - Berufsmaturität (BM) - Aufnahme in die Berufsmaturitätsschule für gelernte Berufsleute (BM 2)
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Art. 47a Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) · Prüfungsdauer

1. Für die schriftliche Aufnahmeprüfung wird die Prüfungsdauer wie folgt festgelegt

| Fach | Prüfungsdauer Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Wirtschaft ** | übrige Ausrichtungen ** |

| --- | --- | --- |

| erste Landessprache | 90 Minuten | 75 Minuten |

| zweite Landessprache | 60 Minuten | 45 Minuten |

| Englisch | 60 Minuten | 45 Minuten |

| Mathematik | - | 75 Minuten |

| Wirtschaft und Gesellschaft | 90 Minuten | - |

2. Die Eignungsprüfung im Fach Zeichnen/Gestalten für die BM-Ausrichtung Gestaltung und Kunst dauert 360 Minuten.

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