Art. 47 Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) - Aufnahmeprüfung
Art. 47 Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) · Aufnahmeprüfung
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2. Die Aufnahme in eine BM 2 erfolgt mit einer Aufnahmeprüfung in den folgenden Fächern und mit folgender Gewichtung
BM-Ausrichtung: Technik, Architektur, Life Sciences
1. Landessprache: 1
2. Landessprache: 1
Englisch: 1
Mathematik: 3
Wirtschaft und Gesellschaft: -
BM-Ausrichtung: Natur, Landschaft und Lebensmittel
1. Landessprache: 1
2. Landessprache: 1
Englisch: 1
Mathematik: 2
Wirtschaft und Gesellschaft: -
BM-Ausrichtung: Wirtschaft und Dienstleistungen Typ Wirtschaft
1. Landessprache: 1
2. Landessprache: 1
Englisch: 1
Mathematik: -
Wirtschaft und Gesellschaft: 2
BM-Ausrichtung: Wirtschaft und Dienstleistungen Typ Dienstleistungen
1. Landessprache: 1
2. Landessprache: 1
Englisch: 1
Mathematik: 2
Wirtschaft und Gesellschaft: -
BM-Ausrichtung: Gestaltung und Kunst
1. Landessprache: 1
2. Landessprache: 1
Englisch: 1
Mathematik: 2
Wirtschaft und Gesellschaft: -
BM-Ausrichtung: Gesundheit und Soziales
1. Landessprache: 1
2. Landessprache: 1
Englisch: 1
Mathematik: 2
Wirtschaft und Gesellschaft: -
3. Für die Aufnahmeprüfung gilt Artikel 42.
4. Kandidatinnen und Kandidaten, die nicht länger als zehn Jahre in der Schweiz leben und den Unterricht in der zweiten Landessprache nicht vor dem ersten Schuljahr der Sekundarstufe I besucht haben, können von der Aufnahmeprüfung in der zweiten Landessprache dispensiert werden.
5. Für den Prüfungsstoff gilt grundsätzlich Artikel 38. Bei der BM-Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Wirtschaft, richtet sich der Prüfungsstoff nach den Kompetenzen, die für den Abschluss in der Grundbildung zum EFZ Kaufleute (E-Profil) erforderlich sind.