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435.111.1 BERDVODFOPREGFP CH-BE

Art. 42 Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) - 6. Bestehensnorm

Grundbildung - Berufsmaturität (BM) - Aufnahme in den lehrbegleitenden Berufsmaturitätsunterricht (BM 1) und in die Handelsmittelschule mit Berufsmaturitätsunterricht (HMS mit BM)
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Art. 42 Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) · 6. Bestehensnorm

Die Aufnahmeprüfung ist bestanden, wenn der Durchschnitt aller gewichteten Fachnoten mindestens 4,0 beträgt.

Für die Aufnahme in die BM-Ausrichtung Gestaltung und Kunst muss zusätzlich die Eignungsprüfung bestanden werden.

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