435.111.1
BERDVODFOPREGFP
CH-BE
Art. 41 Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) - 5. Notengewichtung
Grundbildung - Berufsmaturität (BM) - Aufnahme in den lehrbegleitenden Berufsmaturitätsunterricht (BM 1) und in die Handelsmittelschule mit Berufsmaturitätsunterricht (HMS mit BM)
Art. 41 Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) · 5. Notengewichtung
1. Die Noten der Aufnahmeprüfung werden wie folgt gewichtet
BM-Ausrichtung 1. Landessprache 2. Landessprache Englisch Mathematik
Technik, Architektur, Life Sciences 1 1 1 3
Natur, Landschaft und Lebensmittel 1 1 1 2
Wirtschaft und Dienstleistungen Typ Wirtschaft 1 1 1 2
Wirtschaft und Dienstleistungen Typ Dienstleistungen 1 1 1 2
Gestaltung und Kunst 1 1 1 2
Gesundheit und Soziales 1 1 1 2