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435.111.1 BERDVODFOPREGFP CH-BE

Art. 41 Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) - 5. Notengewichtung

Grundbildung - Berufsmaturität (BM) - Aufnahme in den lehrbegleitenden Berufsmaturitätsunterricht (BM 1) und in die Handelsmittelschule mit Berufsmaturitätsunterricht (HMS mit BM)
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Art. 41 Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) · 5. Notengewichtung

1. Die Noten der Aufnahmeprüfung werden wie folgt gewichtet

BM-Ausrichtung 1. Landessprache 2. Landessprache Englisch Mathematik

Technik, Architektur, Life Sciences 1 1 1 3

Natur, Landschaft und Lebensmittel 1 1 1 2

Wirtschaft und Dienstleistungen Typ Wirtschaft 1 1 1 2

Wirtschaft und Dienstleistungen Typ Dienstleistungen 1 1 1 2

Gestaltung und Kunst 1 1 1 2

Gesundheit und Soziales 1 1 1 2

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