435.111.1
BERDVODFOPREGFP
CH-BE
Art. 39 Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) - 3. Prüfungsart
Grundbildung - Berufsmaturität (BM) - Aufnahme in den lehrbegleitenden Berufsmaturitätsunterricht (BM 1) und in die Handelsmittelschule mit Berufsmaturitätsunterricht (HMS mit BM)
Art. 39 Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) · 3. Prüfungsart
Die Prüfung wird in allen Fächern schriftlich sowie in der zweiten Landessprache zusätzlich mündlich durchgeführt.