435.111.1
BERDVODFOPREGFP
CH-BE
Art. 36 Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) - Prüfungsfreie Aufnahme aus Privatschulen
Grundbildung - Berufsmaturität (BM) - Aufnahme in den lehrbegleitenden Berufsmaturitätsunterricht (BM 1) und in die Handelsmittelschule mit Berufsmaturitätsunterricht (HMS mit BM)
Art. 36 Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) · Prüfungsfreie Aufnahme aus Privatschulen
1. Die zuständigen Organe von Privatschulen können Schülerinnen und Schüler für den Besuch der BM zum prüfungsfreien Übertritt empfehlen, wenn die Voraussetzungen nach Artikel 35, 35a bzw. 35b erfüllt sind.
2. Zum Zeitpunkt der Beurteilung muss die Schülerin bzw. der Schüler mindestens während den drei vorangehenden Semestern die betreffende Privatschule besucht haben.