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435.111.1 BERDVODFOPREGFP CH-BE

Art. 35b Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) - Prüfungsfreie Aufnahme in eine HMS mit BM im französischsprachigen Kantonsteil

Grundbildung - Berufsmaturität (BM) - Aufnahme in den lehrbegleitenden Berufsmaturitätsunterricht (BM 1) und in die Handelsmittelschule mit Berufsmaturitätsunterricht (HMS mit BM)
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Art. 35b Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) · Prüfungsfreie Aufnahme in eine HMS mit BM im französischsprachigen Kantonsteil

1. Prüfungsfrei in eine dreijährige HMS mit BM im französischsprachigen Kantonsteil wird aufgenommen, wer im dritten Schuljahr der Sekundarstufe I die „section préparant aux écoles de maturité (section p)“ besucht, und in der Beurteilung am Ende des ersten Semesters einer öffentliche Schule in den Fächern Französisch, Deutsch und Mathematik keine ungenügende Note aufweist und folgende Punktzahl erreicht

1. Niveau AAA: 12,0 Punkte

2. Niveau AAB: 12,0 Punkte

2. Prüfungsfrei in eine vierjährige HMS mit BM im französischsprachigen Kantonsteil wird aufgenommen, wer in der Beurteilung am Ende des ersten Semesters des dritten Schuljahrs der Sekundarstufe I in einer öffentliche Schule in den Fächern Französisch, Deutsch und Mathematik mindestens folgende Punktzahl erreicht

1. Niveau AAA: 12,0 Punkte

2. Niveau AAB: 12,0 Punkte

3. Niveau AAC: 13,0 Punkte

4. Niveau ABB: 13,0 Punkte

5. Niveau BBB: 14,0 Punkte

3. Wenn die Zahl der prüfungsfrei aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler in eine dreijährige HMS mit BM die zur Verfügung stehenden Plätze übersteigt, wird eine Aufnahmeprüfung für alle durchgeführt.

4. Wenn die Zahl der prüfungsfrei aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler in eine vierjährige HMS mit BM die zur Verfügung stehenden Plätze übersteigt, wird eine Aufnahmeprüfung für alle durchgeführt. Ausgenommen davon ist, wer die Aufnahmebedingungen für eine dreijährige HMS mit BM erfüllt.

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