435.111.1
BERDVODFOPREGFP
CH-BE
Art. 35a Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) - Prüfungsfreie Aufnahme in eine HMS mit BM im deutschsprachigen Kantonsteil
Grundbildung - Berufsmaturität (BM) - Aufnahme in den lehrbegleitenden Berufsmaturitätsunterricht (BM 1) und in die Handelsmittelschule mit Berufsmaturitätsunterricht (HMS mit BM)
Art. 35a Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) · Prüfungsfreie Aufnahme in eine HMS mit BM im deutschsprachigen Kantonsteil
1. Die prüfungsfreie Aufnahme in eine HMS mit BM im deutschsprachigen Kantonsteil richtet sich nach Artikel 35 Absätze 1 bis 4.
2. Wenn die Zahl der prüfungsfrei aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler die zur Verfügung stehenden Plätze übersteigt, wird eine Aufnahmeprüfung für alle durchgeführt. Ausgenommen davon ist, wer das erste Jahr des gymnasialen Bildungsgangs besucht und ein genügendes Zeugnis vorweist.