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435.111.1 BERDVODFOPREGFP CH-BE

Art. 2c Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) - Aufnahmekriterien BPI 2 für Erwachsene

Grundbildung - Brückenangebote - Berufsvorbereitendes Schuljahr
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Art. 2c Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) · Aufnahmekriterien BPI 2 für Erwachsene

1. In das BPI 2 für Erwachsene kann aufgenommen werden, wer

a) mindestens das 20. Altersjahr vollendet und das 35. Altersjahr noch nicht vollendet hat,

b) über keinen Abschluss der Sekundarstufe II verfügt,

c) über genügende schulische Grundkompetenzen für die Berufsvorbereitung verfügt,

d) über einen Sprachstand A2 gemäss GER mündlich und schriftlich verfügt,

e) eine hohe Motivation für den Unterrichtsbesuch und das Finden einer Anschlusslösung in die Berufsbildung aufweist und

f) über eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) oder eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) oder eine vorläufige Aufnahme (Ausweis F oder S) verfügt.

2. Erfüllen mehr Kandidatinnen und Kandidaten die Aufnahmebedingungen als Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen, wird aufgenommen, wer mehr Praxiserfahrung in der Arbeitswelt nachweisen kann.

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