435.111.1
BERDVODFOPREGFP
CH-BE
Art. 27 Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) - Aufnahmekapazität
Grundbildung - Handelsmittelschulen (HMS) ohne Berufsmaturität (BM) - Aufnahmeverfahren
Art. 27 Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) · Aufnahmekapazität
1. Wenn die Zahl der prüfungsfrei aufzunehmenden Lernenden die Kapazität der HMS übersteigt und keine Umteilung in eine andere HMS der gleichen Sprachregion möglich ist, wird unter Vorbehalt der Absätze 2 und 3 eine Aufnahmeprüfung für alle durchgeführt.
2. Ausgenommen von der Aufnahmeprüfung wird im deutschsprachigen Kantonsteil, wer das erste Jahr des gymnasialen Bildungsgangs besucht.
3. Ausgenommen von der Aufnahmeprüfung wird im französischsprachigen Kantonsteil, wer eine "section préparant aux écoles de maturité (section p)" besucht und aufgrund des Beurteilungsberichts am Ende des ersten Semesters des dritten Schuljahrs der Sekundarstufe I die Promotionsbedingungen erfüllt.