435.111.1
BERDVODFOPREGFP
CH-BE
Art. 25 Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) - Aufnahme
Grundbildung - Handelsmittelschulen (HMS) ohne Berufsmaturität (BM) - Aufnahmeverfahren
Art. 25 Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) · Aufnahme
1. Der Aufnahmeentscheid berechtigt zum Unterrichtsbeginn im direkt folgenden Schuljahr.
2. Die Aufnahme erfolgt provisorisch für ein Semester.