435.111.1
BERDVODFOPREGFP
CH-BE
Art. 23 Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) - Prüfungsfreie Aufnahme aus Privatschulen
Grundbildung - Handelsmittelschulen (HMS) ohne Berufsmaturität (BM) - Aufnahmeverfahren
Art. 23 Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) · Prüfungsfreie Aufnahme aus Privatschulen
1. Die zuständigen Organe von Privatschulen können Schülerinnen und Schüler für den Besuch der HMS ohne BM zum prüfungsfreien Übertritt empfehlen, wenn die Voraussetzungen von Artikel 22b und 22 bzw. 22a erfüllt sind.
2. Zum Zeitpunkt der Beurteilung muss die Schülerin bzw. der Schüler mindestens während den drei vorangehenden Semestern die betreffende Privatschule besucht haben.