435.111.1
BERDVODFOPREGFP
CH-BE
Art. 22b Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) - Altersgrenzen
Grundbildung - Handelsmittelschulen (HMS) ohne Berufsmaturität (BM) - Aufnahmeverfahren
Art. 22b Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) · Altersgrenzen
1. An eine HMS werden Lernende zugelassen, die das 18. Altersjahr nicht vor dem 1. Mai desjenigen Jahres vollendet haben, in dem sie in das erste Handelsmittelschuljahr eintreten wollen.
2. In begründeten Fällen kann die Schulleitung Ausnahmen bewilligen.