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435.111.1 BERDVODFOPREGFP CH-BE

Art. 21e Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) - EA-Zertifikat

Grundbildung - Berufsfachschulen - Kurse für Erweiterte Allgemeinbildung (EA-Kurse)
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Art. 21e Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) · EA-Zertifikat

1. Zur Erlangung des EA-Zertifikats muss der gewichtete Notendurchschnitt der Fachnoten mindestens 4,0 betragen. Mathematik zählt doppelt.

2. Als Fachnote gilt der Durchschnitt der letzten beiden Semesterzeugnisnoten eines Fachs.

3. Ein Verzicht auf die Note in der zweiten Landessprache nach Artikel 21d Absatz 4 wird auf dem EA-Zertifikat vermerkt.

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