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435.111.1 BERDVODFOPREGFP CH-BE

Art. 19 Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) - Informationsaustausch zwischen Berufsfachschulen und Volksschulen

Grundbildung - Berufsfachschulen - Allgemeines
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Art. 19 Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) · Informationsaustausch zwischen Berufsfachschulen und Volksschulen

1. Die Berufsfachschulen pflegen den regelmässigen Informationsaustausch mit den Lehrkräften der Sekundarstufe I.

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